Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind bestimmend für alle uns zur Ausführung übertragenen Auftragsleistungen. Jede Auftragsleistung gilt somit gleichzeitig als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen und der vorliegenden Preisliste, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

Bestätigung bestehender Gesetzkonformität Urheberrecht / Eigentumsrecht

Der Auftraggeber bestätigt dem Beauftragten mit der Auftragserteilung, dass die Ausführung der ihm übertragenden Arbeiten weder mit gesetzlichen Vorschriften noch mit behördlichen Anordnungen im Widerspruch stehen. Weiter bestätigt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass er über das angelieferte Material verfügt. Der Auftraggeber stellt open door productions (in der Folge odp genannt) von Ansprüchen Dritter frei.

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und odp kommt durch Abrede (Annahme der Offerte) oder formlos durch Inanspruchnahme der Deinstleistungen zustande. Leistungsinhalt und Umfang ergeben sich aus den vorliegenden AGBs bzw. aus individuellen Offerten. odp ist berechtigt vom Kunden mündlich erteilte Auftragsänderungen anzunehmen und auszuführen. Die Offerten basieren immer auf dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Übermittlung des Kostenvoranschlages.

Leistungen

odp erbringt Dienstleistungen, die nach besten Kräften sorgfältig ausgeführt werden.
Die Dienstleistungen bestimmen sich grundsätzlich nach dem Inhalt der Offerte. Übersteigt der getätigte Aufwand den Inhalt der Offerte, kann eine zusätzliche Entschädigung vom Kunden verlangt werden. odp hat den Kunden diesfalls vorgängig zu informieren. Bei enstehenden Mehrkosten, sind diese im Umfang von bis zu 10% vom Kunden zu tragen. Ist absehbar, dass die tatsächlichen Kosten die von odp in der Offerte veranschlagten Kosten um mehr als 10% übersteigen, wird odp den Kunden möglichst frühzeitig auf diesen Umstand hinweisen. odp ist berechtigt, zur Ausführung von Kundenaufträgen mit anderen Unternehmen zusammen zu arbeiten.

Fristen und Termine

Vereinbarte Termine sind Richtgrössen. Nachträgliche Auftragsänderung oder verspätete Anlieferung durch den Kunden bewirken eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Kunden weder zu Vertragsrücktritt noch zur Annahmeverweigerung / bzw. Schadenersatzforderung.

Gefahrtragung / Versicherung

Sämtliche Materialsendungen reisen auf Risiko des Kunden. Es ist Sache des Kunden, bezüglich des odp zur Bearbeitung bzw. Aufbewahrung übergebenen Materials für vollen Versicherungsschutz (z.B. Feuer, Diebstahl, Beschädigung, Transport) zu sorgen.

Haftung

Die Haftung für Verlust und Beschädigung des vom Kunden zur Verfügung gestellten Materials oder für Mangelhaftigkeit der von odp bzw. von beigezogenen Unternehmen ausgeführte Arbeiten wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
Für Kopiermängel, welche auf Beschaffenheit des vom Kunden übergebenen Materials beruhen, wird keine Haftung übernommen.
Im Falle einer Haftung ist odp berechtigt, die Mängel selbst zu beheben, ist dies nicht möglich, beschränkt sich die Haftung von odp auf den Ersatzwert des Rohmaterials.
Die Haftung von odp für weiteren Schaden wird ausdrücklich ausgeschlossen.     
Rechte Dritter
Mit der Auftragserteilung versichert der Auftragsgeber, dass durch das Bearbeiten des von ihm übergebenen Materials Rechte Dritter, insbesondere „SUISA –und Urheberrechte“ nicht berührt werden. Von Ansprüchen Dritter stellt er uns frei.

Vertragsauflösung

Der Kunde hat das Recht jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, so hat er odp die bereits geleisteten Arbeiten und allfällige aus dem Rücktritt entstandene Benachteiligungen zu vergüten.

Archivierung

odp ist nicht dazu verpflichtet, kundenbezogene Projektdaten zu archivieren. Die Speicherung von sämtlichem Material (Bild, Film, Audio) ist Sache des Kunden. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Daten bei odp nach Abgabe des Projekts an den Kunden gelöscht werden. odp kann für allfällig verloren gegangene Daten nicht haftbar gemacht werden.

Preise

Für die Preisberechnung ist grundsätzlich die am Tage der Auftragserteilung gültige Preisliste von odp massgebend. Vorbehalten bleiben individuelle, schriftliche Vereinbarungen.
Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung werden die Preise nach Minuten oder Meter durch die Messeinheiten von odp ermittelt. Verpackung und Versandspesen gehen zulasten des Kunden. Vom Kunden fest bestellte Dienstleistungen und gebuchte Termine, welche in der Folge nicht beansprucht werden, können dem Kunden, unter Berücksichtigung allfälliger Kosteneinsparung, in Rechnung gestellt werden.

Zahlungsmodalitäten

Vorbehältlich einer andern schriftlichen Vereinbarung werden Rechnungen innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist und anschliessend zugestellter Mahnung, ist odp berechtigt, auf dem offenen Betrag ohne weitere Mahnung einen Verzugszins von 7 % zu verlangen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die von odp gelieferten Waren in deren Eigentum. odp ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.

Mängelrüge

Die von odp erbrachten Dienstleistungen und abgelieferten Materialen, sind vom Kunden sofort nach Erhalt, (auch Teilleistungen), zu prüfen. Treffen innert 10 Tagen nach Ablieferung keine schriftlichen Beanstandungen gegenüber odp ein, gelten die Arbeiten als genehmigt und allfällige Gewährleistungsansprüche sind hinfällig.
Im Falle einer rechtzeitigen Mängelrüge ist das beanstandete Material odp zur Verfügung zu stellen.

Gerichtstand anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtstand ist Luzern, Schweiz. Auf das Rechtverhältnis zwischen odp und dem Kunden ist Schweizerisches Recht anwendbar.

Luzern, 26. September 2016